Jetzt steht es fest! Die Bargeldgrenze für den anonymen Edelmetallkauf wird bereits zum 1. Januar 2020 auf EUR 2.000,00 gesenkt. Das gilt für alle Bargeschäfte, die ab diesem Stichtag getätigt werden. Entscheidend ist hier nicht das Auftragsdatum, sondern der Tag, an dem die Ware bezahlt wird. Bitte berücksichtigen Sie das bei ihren Investmentüberlegungen.